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Zufallssiegel

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Die Regeln des Codex Albyricus

"Wir haben einige Überschreitungen des § 1 CodAlb festgestellt, der die Verhehlung des Gildensiegels bei expurgico verbietet. Immerhin jeder sechste Besucher des Allaventurischen Konvents trug das Siegel nicht in einer Handfläche. Da waren Siegel auf Stirn, Wange, Hinterkopf, Schulter und Brust. Abgemahnt oder festgenommen werden mußten ein Gerasimer, der es auf der Fußsohle trug, Thorwaler, deren Siegel in der Fülle von Hautstechereien untergingen, und vor allem ein Meridianer, der uns doch tatsächlich die Zunge herausstreckte und das darauf applizierte Sigulum präsentierte. Gerüchteweise hörte ich von Siegeln um den Bauchnabel und filigranen Zeichen auf den Fingernägeln. Am meisten Aufsehen erregte eine Schülerin Thomeg Atherions, die sich unerwartet weit entblößte, um das Siegel an rasierter Stelle vorzuzeigen, sowie der Meister selbst, der sein Legitimationszeichen als schimmernde Linien in der Iris des linken Auges trägt."
- Draconiterin Tanit Neethling-Stoerrebrandt, Ingerimm 27 Hal

[Quelle: Mit Wissen und Willen]


Der Codex Albyricus stellt die Grundlage der Gildengerichtsbarkeit dar. In den zahlreichen Folianthen ist genauestens notiert, wie sich ein Magier zu kleiden hat, welche Titel er tragen darf oder soll, welche Symbole seines Standes er mit sich zu führen hat und das ein jeder Magier durch sein Akademie-Siegel als solcher zu erkennen sein muß.

Entsprechend ist das Siegel an einem Ort anzubringen, an dem es stets für jedermann gut sichtbar ist. Es wird ausdrücklich empfohlen, zu diesem Zwecke die Handinnenfläche zu verwenden. Ebenso wird das Tragen von Handschuhen oder anderen verdeckenden Kleidungsstücken abgelehnt.

Einem jeden Magier, der seine Prüfung erfolgreich absolviert hat, wird das Siegel entsprechend der Vorschriften des Codex Albyricus von einem Kundigen an der Akademie appliziert. So die Akademie über das Wissen der Zeremonie nicht verfügt, ist der junge Magier angehalten, auf schnellstem Wege eine Akademie aufzusuchen, die die entsprechende Kenntnis besitzt. Dies trifft vor allem jene Magier, die ihr Studium bei einem persönlichen Lehrmeister verbracht haben oder die unglücklicher Weise ihr Studium an einer Akademien absolviert haben, die keiner Gilde angehört.

Denn das Akademie-Siegel gilt nicht nur dem Zweck des erkannt werdens, sondern ebenso ist es Schutz für den Magier. Denn nur wer ein Siegel trägt, unterfällt nicht der weltlichen Gerichtsbarkeit und steht gleichsam unter dem Schutz seiner Gilde. 

Modische Erscheinungen

In den letzten Jahren ist es eine unliebsame Mode geworden, daß gerade junge Magier die Vorschriften des Codex Albyricus nicht ernst nehmen. Immer häufiger sieht man Magier, die sich nicht in der vorgeschriebenen Magierrobe kleiden, sondern moderne Kleider bevorzugen. Ebenso muß mit wachsender Sorge beobachtet werden, daß auch das Akademie-Siegel an den merkwürdigsten Körperstellen getragen wird. Seine Magnifiziens, Erzmagier Thomeg Atherion muß hier als besonders schlechtes Beispiel genannt werden, der gleichfalls schlechtes Vorbild für seine Schüler ist.

Im allgemeinen sind in diesen Punkten die Verstöße bei den Mitgliedern der Bruderschaft der Wissenden (BdW) am häufigsten festzustellen. Aber auch so mancher Magier der Großen Grauen Gilde des Geistes (GGGdG) ist äußerst Kreativ bei der Auswahl der Körperstelle. Einziger Lichtblick stellt - wie nicht anders erwartet - der Bund des Weißen Pentagrammes (BdWP) dar, welcher seine Schüler zur Einhaltung der Vorschriften erzieht und keine Abweichungen duldet.

Dass die Nichteinhaltung des Codex Albyricus auch dramatische Folgen haben kann, beweist der jüngst beschlossene Ausschluß der Halle des Windes zu Olport aus der Grauen Gilde. Neben anderen Verstößen war auch die Tatsache, daß das Verstecken des Akademie-Siegels im Wirrwarr dutzender Hautbilder zur Tradition geworden war, ein Grund, welcher bedauerlicher Weise schlußendlich zum Ausschluß der Akademie aus der Gilde geführt hat.